Sonderausstattung
- S339 Shadow-Line
- S428 Warndreieck und Erste Hilfeset
- S494 Sitzheizung Fahrer/Beifahrer
- S651 Radio BMW Reverse RDS
- S675 Sound System
- S682 Rücksitze in schwarz
- S690 Kassettenhalter
- S530 Klimaanlage
- S535 Elektronische Temparaturkontrolle
- S300 Lenkradsperre mit Antidiebstahlsystem
- S320 Entfernte Modellbezeichnung
- S370 Verdeck schwarz
- S380 Hardtop-Vorrichtung
Ein wunderschöner BMW 320i Cabriolet aus 1989, in einer hervorragenden Konfiguration mit dem Shadow-Line Paket, dem M-Technik Lederlenkrad, den LM-Kreuzspeichen, und den Vollleder-Sportsitzen in Kombination mit der Metallic-Lackierung.
Ein deutsches Fahrzeug, dass der Vorbesitzer bei seiner Auswanderung in den 1990ern mit nach Mallorca genommen hat und nun wieder zurück in Deutschland ist.
Der Zahnriemen wurde 2019 bei 131.000 Kilometern erneuert.
Das Fahrzeug erhält vor der Auslieferung TÜV HU neu.Dieses Fahrzeug wir von uns im Kundenauftrag verkauft ! Sie kaufen direkt vom Verkäufer (Privatperson), wir sind als bevollmächtigte Vermittlungs-Agentur tätig ! FÜR DEN KÄUFER ENTSTEHEN DADURCH KEINE KOSTEN !
Unsere Verkaufsberater beraten Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir eine attraktive Lösungen für Ihre Wünsche und individuellen Bedürfnisse.
Sie möchten Ihr Fahrzeug – eventuell auch auf Kommission - verkaufen oder in unserem Showroom ausstellen? Sprechen Sie uns doch einfach darauf an!
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 10.00 - 17.00 Uhr und am Samstag von 10.00 - 14.00 Uhr sowie nach Absprache.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website:
www.automakler.deUm Ihnen die maximale Aufmerksamkeit zukommen zulassen, würden wir uns freuen, wenn Sie einen Termin mit unseren Verkaufsspezialisten vereinbaren würden.
Vielen Dank !
Ihr Verkaufsteam der Kaiser18 Handelsgesellschaft mbH∗Zwischenverkauf & Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag∗WIE VOLLSTÄNDIG SIND DIE FAHRZEUGANGABEN?