Grüß Gott und vielen Dank für Ihr Interesse an unserem
Ferrari F430 Spider F1 .
Wir sind ein familiengeführtes Autohaus in mittlerweile 4. Generation, das von Florian Geier zusammen mit seiner Mutter Sylvia Blöchl geleitet wird. Seit 1985 genießen wir den Status eines offiziellen Ferrari Partners. Gerne heißen wir Sie bei uns Willkommen und begrüßen Sie in unserer Autohaus Familie. Eine persönliche Betreuung, voller Einsatz für den Kunden und Begeisterung für die Marken Ferrari und Maserati sind uns eine Herzensangelegenheit!
Gerne sind wir Ihnen auch bei der zuverlässigen und schnellen Vermittlung von Neufahrzeugen und Quoten der Marken Ferrari und Maserati behilflich.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besichtigungstermin bei uns in unserem Hauptgeschäft in Osterhofen oder in unserem City-Showroom in der Motorworld München . Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ferrari F430 Spider F1
Auf der offiziellen Ferrari Website finden Sie alle Informationen zum Fahrzeugmodell:
https://www.ferrari.com/de-DE/auto/f430-spider
FARBKOMBINATION:
- Lackierung: nero daytona (schwarz)
- Interieur: nero (schwarz)
- Teppiche: nero (schwarz)
SONDERAUSSTATTUNG:
- Drehzahlmesser in Farbe nach Wahl, giallo (gelb)
- Einlagen im Armaturenbrett in Aluminium
- große Racing Sitze mit Connolly-Leder
- Rückwand beledert
- High Power HiFi System mit Subwoofer
- Stoff-Verdeck in Farbe nach Wahl, schwarz
- Bluetooth-Verbindung für Mobiltelefon
! Wir sind offizieller Ferrari Partner - seit 1985 !
Inzahlungnahme möglich.Finanzierung möglich.
Verkauf erfolgt im Kundenauftrag.
Falls wir gerade nicht Ihr Wunschfahrzeug in Bestand haben, helfen wir Ihnen trotzdem gerne bei Fragen rund um Ferrari und Maserati weiter. Durch unser Netzwerk haben wir Zugriff auf eine Vielzahl von Fahrzeugen, die nicht offiziell zum Verkauf offeriert sind. Eine Inzahlungnahme und auch ein direkter Ankauf Ihres Fahrzeugs ist jederzeit und in bar möglich!
Zwischenverkauf & Irrtum für dieses Angebot ist ausdrücklich vorbehalten.
Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.