Grüß Gott und vielen Dank für Ihr Interesse an unserem
Ferrari Testarossa.
Wir sind ein familiengeführtes Autohaus in mittlerweile 4. Generation, das von Florian Geier zusammen mit seiner Mutter Sylvia Blöchl geleitet wird. Seit 1985 genießen wir den Status eines offiziellen Ferrari Partners. Gerne heißen wir Sie bei uns Willkommen und begrüßen Sie in unserer Autohaus Familie. Eine persönliche Betreuung, voller Einsatz für den Kunden und Begeisterung für die Marken Ferrari und Maserati sind uns eine Herzensangelegenheit!
Gerne sind wir Ihnen auch bei der zuverlässigen und schnellen Vermittlung von Neufahrzeugen und Quoten der Marken Ferrari und Maserati behilflich.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besichtigungstermin bei uns in unserem
Hauptgeschäft in Osterhofen oder in unserem
City-Showroom in der Motorworld München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ferrari TestarossaALLGEMEINES:
- Deutsche Erstzulassung und ausschließlich in Deutschland zugelassen
- Sehr gepflegter Zustand
- Vollständig nachvollziehbare Historie mit Fahrzeugbriefen, TÜV-Belgen, Rechnungen etc.
- Sehr seltene 17 Zoll OZ Racing Felgen (Original vorhanden)
- Fuchs Edelstahl-Auspuffanlage verbaut
- Distanzscheiben vorne und hinten
- AP Racing Bremsanalge (Original vorhanden)
- MOMO Corse Lenkard (Orginal vorhanden)
- Großer Service mit Zahnriemenwechsel in 07/2022
FARBKOMBINATION:
- Lackierung: Rosso Corsa (Rot)
- Bremssättel: Nero (Schwarz)
- Lederfarbe: Nero (Schwarz)
- Teppichfarbe: Nero (Schwarz)
! Wir sind offizieller Ferrari Partner - seit 1985 !Verkauf erfolgt im Kundenauftrag.Inzahlungnahme möglich.Finanzierung möglich.Falls wir gerade nicht Ihr Wunschfahrzeug in Bestand haben, helfen wir Ihnen trotzdem gerne bei Fragen rund um Ferrari und Maserati weiter. Durch unser Netzwerk haben wir Zugriff auf eine Vielzahl von Fahrzeugen, die nicht offiziell zum Verkauf offeriert sind. Eine Inzahlungnahme und auch ein direkter Ankauf Ihres Fahrzeugs ist jederzeit und in bar möglich!
Zwischenverkauf & Irrtum für dieses Angebot ist ausdrücklich vorbehalten.
Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.