Ich verkaufe meinen Mitsubishi Outlander. Die Erstzulassung ist vom 04.11.2010. Das Fahrzeug wurde als neues Sondermodell von meinen Eltern als Firmenauto erworben. Ende Januar 2021 habe ich ihnen das Auto abgekauft. Bis auf einen kleinen Parkschaden hinten rechts, der behoben wurde (Teileaustausch), ist kein Unfall bekannt. Das Fahrzeug weist starke Gebrauchsspuren auf, insbesondere im Innenraum, da es zum Transport verschiedenster Materialien verwendet wurde. Das Auto hat einen großen Kofferraum, in dem selbst bei geschlossener Heckklappe Türen und lange Holzlatten transportiert werden können.
Ausstattung:
2,2 Liter Hubraum, 177 PS, Frontantrieb, Manuelle 6-Gangschaltung, Diesel, Farbe: Metallic Weiß, Dachreling (schwarz), 5-Sitzer, die hinteren Sitze sind in 2 Stufen umklappbar, getönte Scheiben hinten und Kofferraum, elektrische Spiegel, PDC hinten, Berganfahrhilfe, Radio, Tempomat, Freichsprecheinrichtung, USB, CD-Spieler, Servolenkung, 8-fach bereift.
Zwei Schlüssel, die originale Betriebsanleitung sowie die zugehörige Mappe (siehe Bilder) sind vorhanden. Für weitere Fragen (auch zur Ausstattung) oder einen Besichtigungstermin stehe ich gerne zur Verfügung.
Das Auto ist nicht scheckheftgepflegt. Mein Lebenspartner (KFZ-Techniker Meister) hat Wartungen und Reparaturen durchgeführt.
Wichtige Hinweise:
Bekannte Mängel und Probleme: Motorkontrollleuchte ist an (vermutlich AGR-Fehler). Das Auto besitzt einen hör- und spürbaren Getriebeschaden (keine genaue Diagnose, aber der Schaden wird im Bereich des Ausrücklagers, der Kupplung oder des Zweimassenschwungrads vermutet --> Diagnosebrief von offizieller Werkstatt ist vorhanden).
Ausschluss der Gewährleistung: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das bedeutet, dass ich als Privatverkäufer keine Haftung für sichtbare oder unsichtbare Mängel übernehme. Es besteht keine Rücknahme oder Garantie auf das Fahrzeug.
Verkauf wie besichtigt: Das Auto wird verkauft, wie besichtigt. Der Käufer hat die Möglichkeit, das Fahrzeug vor dem Kauf ausgiebig zu besichtigen.
Verzichtserklärung des Käufers: Mit dem Kauf erklärt der Käufer, dass er das Fahrzeug im derzeitigen Zustand übernimmt und auf jegliche Gewährleistungsansprüche verzichtet. Für nachträglich auftretende Mängel oder Schäden, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auftreten, übernehme ich keine Haftung.
Rechtliche Grundlage: Der Verkauf erfolgt nach 444 BGB, welcher den Ausschluss der Gewährleistung bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen regelt.